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Erklärt

Level 0 bis 5: Was dein Auto auf jeder Stufe kann und was du dann darfst

Stand: 31.10.2026

Kurz gesagt: Die Stufen 0 bis 5 stammen aus der technischen Norm SAE J3016 und sind kein Gesetz [1]. Was du in Deutschland am Steuer darfst, regeln das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Genehmigung des jeweiligen Systems [2][3]. Bis Stufe 2 fährst immer du selbst, ab Stufe 3 fährt unter bestimmten Bedingungen das Auto [4].

Das Gesetz selbst nennt keine Stufen-Nummern. Es spricht nur von einer „automatisierten Fahrfunktion“ und einer „autonomen Fahrfunktion“ [2][3]. Welche Stufe wozu passt, ordnen Behörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu [5]. Wörter wie „hochautomatisiert“ werden dabei nicht überall gleich benutzt, deshalb nennen wir hier immer nur die Nummer [1].

Die sechs Stufen im Überblick

Grafik: Übersicht der sechs Stufen des automatisierten Fahrens. Die Stufen stammen aus der technischen Norm SAE J3016 und sind kein Gesetz. Stufe 0 bis 2: Du fährst selbst, überwachst ständig und bist verantwortlich, den Blick musst du auf der Straße lassen. Auf Stufe 2 darfst du die Hände nur bei dafür genehmigten Systemen auf Schnellstraßen mit baulich getrennten Fahrtrichtungen bis 130 km/h wegnehmen. Dabei bleibst du in Deutschland der verantwortliche Fahrer. Stufe 3: Das Auto fährt unter festgelegten Bedingungen selbst, du darfst Hände und Blick abwenden, musst aber sofort übernehmen, wenn es dich auffordert, und bleibst rechtlich der Fahrer. Ein Beispiel ist der Mercedes Drive Pilot, vom KBA genehmigt bis 95 km/h. Erlaubt nur mit genehmigtem System und nur dort, wofür es freigegeben ist. Stufe 4: Das Auto fährt in einem festgelegten Bereich ohne Fahrer, erlaubt nur in einem genehmigten Betriebsbereich und mit Technischer Aufsicht. Stufe 5: Das Auto fährt überall selbst, das ist im deutschen Recht nicht vorgesehen (eigene Ableitung). Vereinfacht, keine Rechtsberatung. Mit KI erstellt, Quellen gesammelt, Stand 30.10.2026.
StufeName beim KBAWas das Auto machtHände weg?Blick weg?In Deutschland
0Keine Fahrautomatisierungwarnt oder greift kurz ein, z. B. Notbremseneinneindu bleibst der verantwortliche Fahrer [6]
1Fahrerassistenzlenkt oder bremst und beschleunigtneinneindu bleibst der verantwortliche Fahrer [6]
2Teilautomatisierunglenkt und bremst und beschleunigtnur mit dafür genehmigtem Systemneindu bleibst der verantwortliche Fahrer [6][7]
3Bedingte Automatisierungfährt selbst, unter bestimmten Bedingungenjaja, aber du musst übernehmen könnennur unter Bedingungen [6][8]
4Hochautomatisierungfährt selbst in einem festgelegten Bereich, ohne Fahrerjajanur unter Bedingungen [6][3]
5Vollautomatisierungfährt überall und unter allen Bedingungenjajanicht geregelt (eigene Ableitung) [4][3]

Stufe 0 und 1: Du fährst, das Auto warnt oder hilft ein bisschen

Auf Stufe 0 fährst du komplett selbst. Das Auto warnt höchstens, zum Beispiel vor dem toten Winkel, oder bremst im Notfall kurz [4]. Auf Stufe 1 übernimmt es entweder das Lenken oder das Bremsen und Gasgeben, etwa mit einem Abstandstempomaten. Du überwachst trotzdem ständig und bist für die Fahrt verantwortlich [4][6].

Stufe 2: Das Auto lenkt und bremst, aber du bleibst der Fahrer

Auf Stufe 2 lenkt und bremst das Auto gleichzeitig. Du musst aber das System und die Umgebung die ganze Zeit überwachen und jederzeit selbst eingreifen können [6]. Die Verantwortung bleibt bei dir [9].

Die Hände vom Lenkrad nehmen darfst du nur, wenn das System ausdrücklich dafür genehmigt ist. Die UN-Regelung 171 erlaubt das seit dem 26.09.2025 auf Schnellstraßen mit baulich getrennten Fahrtrichtungen, auf denen keine Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein dürfen, und zwar bis 130 km/h [7]. Den Blick musst du trotzdem auf der Straße lassen: Über 10 km/h fordert dich das System spätestens nach 5 Sekunden Wegschauen auf, wieder hinzusehen [7].

Ein Beispiel ist der Autobahnassistent von BMW. BMW schreibt, er fahre bis 130 km/h freihändig, sei nach der UN-Regelung 171 unter anderem in Deutschland genehmigt und entspreche Stufe 2 [10]. Auch Tesla Assisted Driving (TAD) ist laut Verkehrsministerium ein Fahrerassistenzsystem: Du musst jederzeit aufmerksam bleiben und bist zu 100 Prozent verantwortlich [11]. In Deutschland ist das volle TAD noch nicht zugelassen, den Stand erklären wir in Wann kommt FSD/TAD nach Deutschland?.

Sonderfall „Level 2+“: klingt nach mehr, bleibt Stufe 2

„Level 2+“ oder „Level 2 Plus“ ist keine offizielle Stufe [12][13]. Die Norm SAE J3016 kennt nur die Stufen 0 bis 5 [4]. Die Vorsitzende des zuständigen SAE-Ausschusses hat 2021 in einem Interview klargestellt: Ein „Level 2 Plus“ gibt es nicht, Zwischenstufen auch nicht [12]. Laut einem unabhängigen Leitfaden zur Norm schließt J3016 solche Plus- oder Kommastufen sogar ausdrücklich aus [13].

Einem Bericht zufolge nutzen Zulieferer den Begriff für Stufe-2-Systeme, die mehr können als üblich [12]. Typische Funktionen solcher Systeme sind zum Beispiel:

Für dich am Steuer ändert „Level 2+“ nichts: Du musst das System und die Umgebung die ganze Zeit überwachen und bleibst verantwortlich [6][9]. Das gilt auch für Teslas System, das bisher „FSD Supervised“ hieß. Einem Medienbericht zufolge hat Tesla es im Oktober 2026 in „Tesla Assisted Driving“ (TAD) umbenannt [15]. Auch das ist ein Fahrerassistenzsystem [11].

Spurwechsel: Wann darf das Auto selbst loslegen?

Auf Stufe 2 kann ein Spurwechsel auf drei Arten starten: Du löst ihn selbst aus, du bestätigst einen Vorschlag des Systems, oder das System leitet ihn selbst ein [16]. In allen drei Fällen bleibt es Stufe 2, und die Verantwortung liegt bei dir [17][9]. Die Stufe hängt nämlich nicht an einzelnen Funktionen, sondern daran, wer fährt und wer überwacht [4][13]. Ein Auto, das selbst die Spur wechselt, bleibt also auf Stufe 2 und wird nicht zu Stufe 3 [18]. „Level 2+“ ist dabei keine eigene Stufe. Einem Leitfaden zur Norm zufolge steckt hinter dem Begriff womöglich schlicht Werbung [19].

Selbst einleiten darf das System einen Spurwechsel nach der UN-Regelung 171 seit dem 26.09.2025 nur auf Schnellstraßen mit baulich getrennten Fahrtrichtungen, auf denen keine Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein dürfen, einschließlich der Auffahrten, und nur, solange du die Hände am Lenkrad hast [20]. Einen Spurwechsel, den das System selbst einleitet, gibt es also nicht freihändig [21]. Freihändig fahren und einen Spurwechsel selbst bestätigen geht dagegen. Bei BMW reicht dazu laut Hersteller ein Blick [10]. Außerdem muss das System den Spurwechsel vorher ankündigen, damit du ihn rechtzeitig ablehnen kannst [22]. Lenkst du während des Spurwechsels deutlich gegen, muss das System ihn beenden [23].

So unterschiedlich sieht das in der Praxis aus:

Stufe 3: Das Auto fährt, du musst übernehmen können

Auf Stufe 3 fährt ein genehmigtes System selbst, aber nur dort und so, wofür es freigegeben ist [2]. Solange es fährt, darfst du dich vom Verkehr abwenden, also zum Beispiel lesen [8][29]. Du musst aber so wach bleiben, dass du sofort übernimmst, wenn das Auto dich auffordert oder du merkst, dass etwas nicht mehr passt [8]. Rechtlich bist du weiter der Fahrer [2].

Die technischen Regeln dafür stehen in der UN-Regelung 157. Sie erlaubt seit Januar 2023 bis zu 130 km/h auf Autobahnen und auch Spurwechsel [30]. In Deutschland hat das KBA den Drive Pilot von Mercedes im Dezember 2024 bis 95 km/h genehmigt, auf der rechten Spur hinter einem vorausfahrenden Auto [29]. In der neuen S-Klasse wird er einem Medienbericht zufolge vorerst nicht mehr angeboten [31]. BMW hat den Personal Pilot L3 im 7er bis 60 km/h angeboten [32]. Laut einem weiteren Bericht hat BMW bestätigt, dass er mit dem neuen 7er wegfällt [33].

Stufe 4 und 5: Kein Fahrer mehr

Auf Stufe 4 gibt es keinen Fahrer mehr, alle im Auto sind Passagiere [6]. Erlaubt ist das in Deutschland nur mit einer Betriebserlaubnis des KBA, einer EU-Typgenehmigung oder einer vergleichbaren Genehmigung [34], in einem genehmigten Bereich und mit einer Technischen Aufsicht. Das ist eine Person, die das Auto aus der Ferne stoppen und Fahrmanöver freigeben kann [3][34][35]. Offen: Ein Serienbeispiel mit so einer Erlaubnis haben wir nicht gefunden.

Stufe 5 heißt: Das Auto fährt überall und unter allen Bedingungen [4]. Ein Auto, das ohne Fahrer und ohne Begrenzung auf einen Bereich fährt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Das leiten wir daraus ab, dass das Gesetz fahrerloses Fahren nur in einem festgelegten Bereich zulässt [3][34]. Ein Beispiel für Stufe 5 haben wir nicht gefunden.

Was heißt das für dich am Steuer?

Was dein Auto genau darf, steht in seiner Betriebsanleitung. Welche Systeme es in Deutschland gibt, zeigt unser Artikel Welche Autos fahren in Deutschland schon hands-off?.

Quellen

  1. BASt, Pressemitteilung 06/2021, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  2. § 1a StVG, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  3. § 1d StVG, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  4. SAE International, J3016 Levels of Driving Automation (Grafik), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  5. KBA, Nationale Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  6. KBA, Automatisierungsstufen, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  7. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Abs. 2.27, 5.5.4.2.6.2.1 und 5.5.4.2.6.5, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  8. § 1b StVG, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  9. UNECE, Pressemitteilung zu UN-Regelung 171 (Archiv), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  10. BMW Group, Pressemitteilung vom 09.06.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  11. Bundesverkehrsministerium, Aktueller Stand Tesla-Assistenzsysteme, abgerufen am 30.10.2026 (Stand 06.10.2026) ↩
  12. Autonomous Vehicle Engineering (SAE), „Amending the Automated-Driving ‘Constitution’“, Interview mit Barbara Wendling, Vorsitzende des SAE-J3016-Ausschusses, 01.07.2021, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  13. Philip Koopman, Carnegie Mellon University, „SAE J3016 User Guide“, Myth #5, abgerufen am 31.10.2026 (Stand der Seite 04.09.2021) ↩
  14. Mercedes-Benz Group, „Mercedes-Benz first to bring point-to-point driving to Germany“, 21.10.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  15. heise, abgerufen am 23.10.2026 ↩
  16. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Abs. 5.3.7.2.1.1, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  17. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Einleitung, Abs. 8, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  18. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Einleitung, Abs. 4 („SAE-Stufe 2 gemäß SAE J3016“), abgerufen am 31.10.2026 ↩
  19. Philip Koopman, Carnegie Mellon University, „SAE J3016 User Guide“, Myth #5: „There is no such thing as ‚Level 2+‘“ und „simply marketing puffery“, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  20. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Abs. 2.27 und 5.3.7.2.4.10, gültig seit 26.09.2025 laut UN-Notifikation C.N.539.2025, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  21. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Abs. 5.3.7.2.4.10 in Verbindung mit 5.5.4.2.6.5, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  22. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Abs. 5.3.7.2.4.1 und 5.5.4.1.9.2, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  23. UN-Regelung Nr. 171, 01. Änderungsserie, Amtsblatt der EU L 2025/1899, deutsche Fassung, Abs. 5.5.3.4.1.4.1, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  24. Tesla Support Deutschland, Autopilot und Tesla Assisted Driving Basic, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  25. Tesla, Model Y Owner's Manual (EU), Autosteer, Archiv vom 19.05.2026, abgerufen am 31.10.2026 ↩
  26. Tesla, Handleiding Model Y (Niederlande), Full Self-Driving (Supervised), Archivstand 08.05.2026: „Full Self-Driving (Supervised) begint zelf met rijstrookwisselingen en afslaan op basis van de rijomgeving. Full Self-Driving (Supervised) vereist geen bevestiging voor het wisselen van rijstrook, in tegenstelling tot Navigeren met Automatisch sturen.“, abgerufen am 31.10.2026. Auf dieser Handbuchseite hieß die Funktion damals noch „Full Self-Driving (Supervised)“. Laut Bundesverkehrsministerium (Stand 06.10.2026) war das System bisher als „FSD – Full Self-Driving Supervised“ bekannt, und Tesla hat angeboten, es in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Heute heißt es einem Medienbericht zufolge Tesla Assisted Driving (heise, 10.10.2026). Zusätzlich: aktuelle englische Fassung (Niederlande), abgerufen am 31.10.2026 ↩
  27. Tesla, Handleiding Model Y (Niederlande), Full Self-Driving (Supervised), Archivstand 08.05.2026: „U kunt Full Self-Driving (Supervised) gebruiken op de meeste straten en wegen, waaronder woonerven en wegen binnen de bebouwde kom.“, abgerufen am 31.10.2026. Auf dieser Handbuchseite hieß die Funktion damals noch „Full Self-Driving (Supervised)“. Laut Bundesverkehrsministerium (Stand 06.10.2026) war das System bisher als „FSD – Full Self-Driving Supervised“ bekannt, und Tesla hat angeboten, es in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Heute heißt es einem Medienbericht zufolge Tesla Assisted Driving (heise, 10.10.2026). Zusätzlich: aktuelle englische Fassung (Niederlande), abgerufen am 31.10.2026 ↩
  28. RDW, Toelichting RDW op Europese typegoedkeuring Tesla met voorlopige geldigheid in Nederland, 10.04.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  29. Mercedes-Benz, Pressemitteilung vom 17.12.2024, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  30. UNECE, Pressemitteilung vom 22.06.2022 (Archiv), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  31. ComputerBase, 02.02.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  32. BMW Group, Pressemitteilung vom 10.11.2023 zum Personal Pilot L3, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  33. heise online, 23.02.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  34. § 1e StVG, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  35. § 1f StVG, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  36. § 23 Abs. 1a StVO, abgerufen am 30.10.2026 ↩

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