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Erklärt

Nach dem TAD-Votum: Was passiert bis zur Freischaltung in deinem Tesla?

Stand: 05.11.2026

Kurz gesagt: Ein Ja der EU-Staaten im zuständigen Ausschuss ist noch keine Genehmigung. Danach muss die EU-Kommission einen Rechtsakt erlassen. Erst damit kann aus der niederländischen Genehmigung eine für die ganze EU werden [1][2]. Eine Frist für diese Schritte steht in keinem der Gesetzestexte [1][2]. Abgestimmt werden kann Berichten zufolge frühestens im Dezember 2026 (Stand 25.09.2026) [3][4]. Einen veröffentlichten Termin haben wir bis zum 5. November nicht gefunden [5]. Neu seit dem 3. November: Die RDW hat Änderungen an TAD genehmigt; unter anderem darf das System höchstens noch 10 % schneller fahren als erlaubt, die Genehmigung selbst bleibt gültig [6]. Ist TAD in deinem Land genehmigt und hat dein Auto die passende Hardware, stellt Tesla es per Update automatisch um, wenn du TAD Basic gekauft oder abonniert hast, und sagt dir vorher Bescheid [7].

Wo wir gerade stehen

Die niederländische Behörde RDW hat am 10. April 2026 eine europäische Typgenehmigung „mit vorläufiger Geltung“ erteilt. Sie gilt vorerst nur in den Niederlanden [8]. Andere EU-Staaten dürfen sie für ihr Gebiet übernehmen [2]. Neun Länder haben das getan; die RDW nennt sie am 3. November selbst [6]. Zusammen mit den Niederlanden sind das zehn EU-Länder. Deutschland ist nicht dabei [6][7]. Welche das sind und wie der Ablauf vom Votum bis zur Freischaltung aussieht, zeigt die Grafik unten.

Deutschland hat die Genehmigung nicht übernommen. Das Bundesverkehrsministerium wertet die Unterlagen nach eigener Aussage (Stand 24.07.2026) gemeinsam mit dem KBA aus [9] und unterstützt laut eigener Seite „eine zeitnahe Fortführung des europäischen Genehmigungsverfahrens“ (Stand 06.10.2026) [10]. Eine Reaktion von Ministerium oder KBA auf die RDW-Änderung vom 3. November haben wir bis zum 5. November nicht gefunden [11][12].

Unsicher: Italien. Verkehrsminister Matteo Salvini hat sich am 29. Oktober auf X für eine schnelle Entscheidung der EU ausgesprochen [13]. Dass Italien die Genehmigung selbst anerkannt hat, haben wir beim italienischen Verkehrsministerium nicht gefunden (Stand 05.11.2026) [14].

Im Ausschuss der EU-Staaten wurde bisher nur beraten. Im Mai sagte der Vertreter der Kommission laut Protokoll sinngemäß, eine Entscheidung bis Ende Juni sei wegen weiterer Datenanalysen nicht machbar [15]. Am 30. Juni wurde ohne Abstimmung weiter beraten; der Zeitplan hängt laut Protokoll davon ab, ob die Fragen zufriedenstellend beantwortet werden [16]. Am 6. Oktober stand der Antrag wieder als Fortsetzung der Beratungen auf der Tagesordnung, nicht als Abstimmung; ein Protokoll ist noch nicht veröffentlicht [17]. Tesla hat die Kommission am 21. September zu einer schnellen Entscheidung gedrängt [18]. Die RDW schreibt am 3. November, dass das Verfahren weiterläuft, ohne sich zum Inhalt zu äußern [6].

Die nächste Ausschusssitzung nach Oktober ist Berichten zufolge erst im Dezember 2026 [3][4]. Abgestimmt werden kann demnach frühestens dann (Stand 25.09.2026) [3]. Im öffentlichen Register der EU-Ausschüsse haben wir am 5. November keine Tagesordnung für Dezember mit einer Abstimmung über TAD gefunden [5]. Offen: Wann abgestimmt wird, ist nicht bekannt.

Neu seit dem 3. November

Am 3. November 2026 hat die RDW Änderungen an Teslas System genehmigt und in die bestehende Genehmigung aufgenommen [6]. Die Details – Name TAD, höchstens 10 % über dem Tempolimit statt bis zu 50 %, Start bei 0 %, Geltung für HW4 oder neuer, Genehmigung bleibt gültig – zeigt die Grafik [6]. Ergänzend: Auf dieselbe 10-%-Obergrenze hatten sich Bundesverkehrsministerium und Tesla „im Rahmen der Gespräche im September“ verständigt; Deutschland will diesen Ansatz laut Ministerium „im europäischen Verfahren konstruktiv begleiten“ [10]. Tesla soll das Update auch drahtlos aufs Auto spielen [6].

Offen: Ab wann und mit welcher Softwareversion das Update ankommt. Autos mit HW3 nennt die RDW in ihrer Mitteilung nicht.

Grafik: TESLA TAD · ABLAUF. Übersicht: Wo TAD heute in zehn EU-Ländern gilt (Deutschland nicht dabei), was die RDW am 3. November geändert hat (u. a. höchstens 10 % über dem Tempolimit) und die sechs Schritte nach dem Ausschussvotum. Feste Termine haben wir nicht gefunden. Legende: EU-Recht, Tesla entscheidet, amtlich, unbekannt, unsicher, offen. Stand 05.11.2026.

Was nach dem Votum noch fehlt (Hintergrund zur Grafik)

Die sechs Schritte und die möglichen Abstimmungsergebnisse fasst die Grafik zusammen. Ergänzend zur Quellenlage: Für ein Ja im TCMV braucht es eine qualifizierte Mehrheit (15 von 27 Staaten mit mindestens 65 % der EU-Bevölkerung) [19][20][1][21]. Den aktuellen Stand je Land und den Prozent-Rechner findest du unter Tesla TAD in Europa bzw. direkt beim Prozent-Rechner. Nach einem Ja kann der Durchführungsrechtsakt Einschränkungen festlegen, zum Beispiel eine Höchstzahl an Fahrzeugen; die Genehmigung gilt dann mindestens 36 Monate [2]. Offen: Wie viele Tage zwischen Abstimmung und Rechtsakt liegen, und ob die Kommission Einschränkungen festlegt.

Mit dem Rechtsakt kann die RDW eine EU-Typgenehmigung erteilen. Art. 39 beschränkt nur die vorläufige Genehmigung auf ein Land [2]. Wir leiten daraus ab, dass die EU-Genehmigung danach in allen EU-Staaten gilt und keine eigene Anerkennung durch das KBA mehr nötig ist. Eine Aussage von Bundesverkehrsministerium oder KBA dazu haben wir bis zum 5. November nicht gefunden. Offen: Wie die Genehmigung auf Autos übertragen wird, die schon auf der Straße sind.

Ab hier entscheidet Tesla über Zeitpunkt, Modelle und Preis; ein Gesetz dazu kennen wir nicht (eigene Einschätzung). Wer TAD Basic hat, wird laut Tesla-Support „automatisch ohne zusätzliche Kosten“ umgestellt – vorausgesetzt Zulassung in deinem Land, Software-Update und „erforderliche Hardware-Version“; Tesla kündigt das vorher an [7]. Nutzen kannst du TAD nur, wenn dein Auto in einem Land mit Zulassung registriert ist [7]. Welche Hardware Tesla meint, steht auf der Support-Seite nicht; die RDW nennt für ihre Änderung HW4 oder neuer [6]. Einem Medienbericht zufolge hat Tesla in Europa nur HW4 zur Genehmigung eingereicht [22]. Offen: Ob Autos mit HW3 TAD bekommen. Mehr dazu in HW3 oder HW4?. Einer weiteren Quelle zufolge musst du vor der ersten Fahrt ein Tutorial und ein kurzes Quiz machen [23].

Wie schnell ging es in den anderen Ländern?

Nach unserer eigenen Auszählung der Tabelle lagen in den zehn Ländern mit Genehmigung zwischen Genehmigung oder Anerkennung und dem Start meist nur wenige Tage; in Estland dauerte es bis zu etwa sechs Wochen. Die Tabelle zeigt nur Beispiele, keine Prognose für Deutschland. Außerdem ging es dort um eine nationale Anerkennung, nicht um eine EU-weite Genehmigung.

LandGenehmigungNutzbar ab
Niederlande10.04.2026 [8]ab 11.04.2026 laut Medienbericht, zuerst nur für ausgewählte Fahrer [24]
Litauen20.05.2026 laut Medienbericht [25]20.05.2026 laut Tesla [26]
Estlandspätestens 31.05.2026 laut Medienbericht [27]spätestens 14.07.2026 laut Tesla, genauer Tag unsicher [28]
Dänemark09.06.2026 laut Medienbericht [29]11.06.2026 laut Tesla [30]
Belgien10.06.2026 laut flämischer Mobilitätsministerin [31]ab 12.06.2026 laut Halterbericht auf X [32]
Slowenienspätestens 08.09.2026 [33]spätestens 10.09.2026 laut X-Beitrag, gezeigt in einem Medienbericht vom 12.09.2026 [34]
Tschechien21.09.2026 [35]spätestens 23.09.2026 laut Händler-Blog [36]
Kroatien29.09.2026 laut Medienbericht [37]spätestens 06.10.2026 laut Medienbericht [38]
Slowakei16.10.2026 [39]ab 16. bzw. 17.10.2026 laut Haltern in einem Medienbericht [40]
Lettland26.10.2026 [41]Unsicher: unklar, nur ein Medienbericht vom 28.10.2026 [42]

Berichten zufolge startete TAD in den Niederlanden mit der Softwareversion 2026.3.6, zuerst nur für Autos mit HW4 [24][23]. Für die anderen Länder ist die genaue Version nicht einzeln belegt.

Was das für dich in Deutschland heißt

TAD ist laut Bundesverkehrsministerium ein Fahrerassistenzsystem. Du bist zu 100 % verantwortlich und musst jederzeit aufmerksam sein [10]. Daran ändert auch die RDW-Änderung vom 3. November nichts [6]. Deutschland hat die Genehmigung bisher nicht anerkannt [6].

Offen (Stand 05.11.2026):

Und wenn die Kommission Nein sagt?

Dann muss die RDW Tesla mitteilen, dass die vorläufige Genehmigung sechs Monate nach dem Rechtsakt aufgehoben wird. Autos, die vorher passend dazu gebaut wurden, dürfen in den Ländern, die die Genehmigung übernommen haben, weiter in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen werden [2]. Offen: Ob das auch für die Software-Funktion in schon ausgelieferten Autos gilt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Quellen

Wann wir eine Quelle aufgerufen und geprüft haben, steht jeweils dahinter. Wo eine Quelle einen eigenen Stand nennt, steht er im Text.

  1. Verordnung (EU) Nr. 182/2011, Art. 5 (Prüfverfahren), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  2. Verordnung (EU) 2018/858, Art. 39 Abs. 3 bis 7, EUR-Lex, abgerufen am 30.10.2026. Artikeltext auch unter junoda.de ↩
  3. Reuters, 25.09.2026 (über Yahoo Autos), abgerufen am 31.10.2026 ↩
  4. Electrek, 25.09.2026, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  5. EU-Kommission, Register der Ausschussverfahren (Comitology Register), abgerufen am 05.11.2026 (Suche nach einer Tagesordnung für Dezember 2026 mit Abstimmung über den Tesla-Antrag ohne Treffer) ↩
  6. RDW, RDW approves changes to Tesla driver assistance system, 03.11.2026, abgerufen am 05.11.2026 (Einleitung und Abschnitte „What else is changing?“, „What does this mean?“, „How do you receive …“) ↩
  7. Tesla Support Deutschland, Abonnement von Tesla Assisted Driving Basic, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  8. RDW, Explanation of European type approval Tesla with provisional validity in the Netherlands, abgerufen am 05.11.2026 ↩
  9. Antwort von PStS Christian Hirte (BMV) vom 24.07.2026 auf abgeordnetenwatch.de, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  10. BMV, Aktueller Stand Tesla-Assistenzsysteme, abgerufen am 05.11.2026 (Stand der Seite 06.10.2026) ↩
  11. BMV, Presse, abgerufen am 05.11.2026 (neueste Pressemitteilungen bis 03.11.2026 ohne Eintrag zu Tesla oder zur RDW-Änderung) ↩
  12. KBA, Suche auf kba.de nach „Tesla Assisted Driving“, abgerufen am 05.11.2026 (keine Treffer) ↩
  13. Matteo Salvini, italienischer Verkehrsminister, auf X, 29.10.2026, abgerufen am 05.11.2026 ↩
  14. Italienisches Verkehrsministerium (MIT), abgerufen am 05.11.2026 (Suche auf mit.gov.it und bei der Motorizzazione nach einer Anerkennung der RDW-Genehmigung ohne Treffer) ↩
  15. EU-Kommission, Protokoll der TCMV-Sitzung vom 05.05.2026, TOP 6 (PDF), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  16. EU-Kommission, Protokoll der TCMV-Sitzung vom 30.06.2026, TOP 8 (PDF), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  17. EU-Kommission, Tagesordnung der TCMV-Sitzung vom 06.10.2026, TOP 5 (PDF), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  18. EU-Kommission, Protokoll des Treffens mit Tesla vom 21.09.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  19. Verordnung (EU) 2018/858, Art. 83 Abs. 1 und 2, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  20. Verordnung (EU) Nr. 182/2011, Art. 3 (Ausschüsse), abgerufen am 30.10.2026 ↩
  21. Rat der EU, Archiv 01.10.2026, abgerufen am 29.10.2026 (Archivkopie, weil die Originalseite automatische Abrufe blockiert) ↩
  22. Electrek, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  23. Teslascope, Software 2026.3.6, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  24. Not a Tesla App, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  25. Electrek, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  26. Tesla Europe auf X (Litauen), abgerufen am 29.10.2026 ↩
  27. Estonian World, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  28. Tesla Europe auf X (Beitrag nennt fünf Länder: Niederlande, Estland, Belgien, Litauen, Dänemark), abgerufen am 29.10.2026 ↩
  29. Electrek, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  30. Tesla Europe auf X (Dänemark), abgerufen am 29.10.2026 ↩
  31. Annick De Ridder, flämische Ministerin für Mobilität, 10.06.2026, abgerufen am 30.10.2026 ↩
  32. Halterbericht auf X (Belgien), abgerufen am 29.10.2026 ↩
  33. Regierung Sloweniens, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  34. Siol, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  35. Verkehrsministerium CZ, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  36. Tessi Supply, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  37. N1, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  38. 24sata, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  39. Verkehrsministerium SK, abgerufen am 29.10.2026 ↩
  40. Zamerané, 18.10.2026, abgerufen am 05.11.2026 ↩
  41. Lettisches Verkehrsministerium (Satiksmes ministrija), Mitteilung vom 26.10.2026, abgerufen am 05.11.2026 ↩
  42. LSM, abgerufen am 29.10.2026 ↩

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